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28.05.2021

Mitarbeiter App

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Zwei ältere Männer während eines Handschlags im Konferenzraum
Zwei ältere Männer während eines Handschlags im Konferenzraum

So überzeugen Sie Ihren Betriebsrat von einer Mitarbeiter-App

Mitarbeiter-Apps und Betriebsrat – auf den ersten Blick steht das Thema Mitarbeiter-App im krassen Gegensatz zu den Auffassungen des Betriebsrates. Lesen Sie weiter und erfahren Sie, wie die Einführung der App dennoch und in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat gelingt. Wir fassen für Sie die wichtigsten Fragen in Bezug auf die Nutzung der App zusammen und zeigen Ihnen, wie auch der Betriebsrat in Bezug auf seine eigene Kommunikation von Mitarbeiter-Apps profitieren kann.

Welche Aufgaben nimmt der Betriebsrat wahr

Aufgabe des Betriebsrates ist es, die Interessen der Arbeitnehmer:innen im Unternehmen zu vertreten und für deren Rechte einzustehen. Dabei nimmt das Gremium unter anderem folgende Aufgaben war:

  • Kommunikation und Verhandlungen mit der Führungsebene im Unternehmen
  • Beilegung von Meinungsverschiedenheiten
  • Ansprechpartner für Arbeitnehmer:innen
  • Überwachung der Einhaltung von: Datenschutz, Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften der Unfallprävention, Tarifverträgen sowie Betriebsvereinbarungen

Betriebsrat und Mitarbeiter-Apps: Mitbestimmung oder nicht?

Die Antwort auf die Frage, ob der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Mitarbeiter-Apps hat, lautet kurz: Ja.

Die Mitbestimmung des Betriebsrates ist im Betriebsverfassungsgesetz §87 geregelt. Aus folgenden Absätzen geht das Recht der Mitbestimmung in Bezug auf eine Mitarbeiter-App hervor:

  1. Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb
  2. Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen

Daher sollten Sie eine von Anfang an transparente Kommunikation zum Betriebsrat anstreben und das Gremium in das Thema Mitarbeiter-App einbeziehen.

Mitarbeiter-App im Unternehmen: Diese Fragen stellt der Betriebsrat

Folgende Fragen kann Ihnen der Betriebsrat zur Nutzung einer Mitarbeiter-App stellen:

  • Werden Nutzer:innen bei der Verwendung der App überwacht?
  • Wird der Datenschutz eingehalten und welche persönlichen Informationen geben Nutzer:innen preis?
  • Sind auch die Firmendaten in der App sicher?
  • Wie gelingt die Abgrenzung zwischen Arbeit und Freizeit bei Nutzung der App?
Die Antworten

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